Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier nun die Allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§1 GRUNDSATZ
Der Auftraggeber richtet ein Konzert aus. Im Rahmen dieses Konzerts wird Rabatz digitale Tonaufnahmen durchführen.

§2 ORT, DATUM UND ZEIT

Veranstaltungsort: ________________________________________

Straße: _________________________________ Nr.: ___________

Datum der Veranstaltung ist: ______, der ____. ____. 20 ____.

Beginn der Veranstaltung ist ____. ___ Uhr, Einlass um ____. ___ Uhr.

Voraussichtliche Dauer: ______ Stunden.

§3 VORBEREITUNGEN
Damit keine Komplikationen auftreten, sichert der Auftraggeber folgendes zu:
   -Für Rabatz wird ein kostenloser Parkplatz nahe der Bühne / des Veranstaltungsorts reserviert.
   -Der Zugang wird rechtzeitig ermöglicht (ca. 120 min. vor Einlass) damit ein ungestörter Aufbau möglich ist.
   -Vor und in der musiktreibenden Gruppe werden Mikrofone, Stative und Kabel aufgebaut. Die Musiker sichern zu, hier wegen der Unfallgefahr besondere Vorsicht walten zu lassen!
   -Für weiteres technisches Gerät wird eine Stellfläche von ca. 1,20 Meter im Publikumsbereich zentral vor der Bühne benötigt, nicht weiter als
7 Meter von der Bühnenkante entfernt. Hier müssen auch ein Stromanschluss und zwei Stühle vorhanden sein.
   -An Rabatz wird vor dem Konzert ein Programmablauf ausgehändigt.
   -Vor dem Beginn des Konzerts spielen die Musiker zum Einpegeln (Soundcheck). Dauer je nach Aufwand ca. 15 bis 30 min.
   -Rabatz wird gestattet, am Veranstaltungsort ein Werbebanner aufzubauen.

§4 DURCHFÜHRUNG
§4.1 Das Konzert wird auf □ 8 / □ 16 Tonspuren im „Live-Aufnahme“ – Verfahren digital aufgezeichnet. Für Solisten werden die erforderlichen Kanäle entsprechend reserviert. Hierzu bedarf es einer Absprache!
§4.2 Um Störgeräusche zu vermeiden, werden die Signale der Mikrofone nicht an eine Tonanlage zur Beschallung weiter geleitet.
§4.3 Um sämtliche Belange der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) kümmert sich der Auftraggeber.

§5 NACHBEARBEITUNG
§5.1 Die Aufzeichnungen werden zeitnah durch Rabatz fachgerecht nach bestem Wissen aufbereitet (Mastern). Hiervon werden MP3 – Dateien erstellt. Diese Dateien werden dem Auftraggeber nach Fertigstellung in Form einer Daten – CD zur Verfügung gestellt. Die Verwertung dieser Daten – CD obliegt dem Auftraggeber. Der Kostenaufwand hierfür:
– 200,– Euro bei 8 Spuren
– 350,– Euro bei 16 Spuren. (Nach §4.1)
□ §5.2 Der Auftraggeber bestellt bei Rabatz die Erstellung von Audio – CDs inklusive Hülle und Inlay. Hierfür wird ein Frontcover (H x B: 12 x 12 cm) und ein Rückeneinleger (H x B: 11,7 x 13.7 cm) in der Auflösung 300 DPI im „JPG“-Bildformat benötigt. Dessen Gestaltung obliegt dem Auftraggeber.
§5.2.1 Es wird folgende Auflage CDs bestellt:
Auflage
*) Die Ausführung entscheidet sich nach dem Mastern (Länge der Musikstücke gesamt)
Die Verwertung dieser Audio – CDs obliegt dem Auftraggeber. Der Versand der CDs erfolgt über den Postweg an den Auftraggeber.
§5.3 Sämtliche Daten werden bei Rabatz für eine eventuelle Nachbestellung für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Auslieferung archiviert.

§6 ABRECHNUNG
Mit der bestellten Ware wird eine Rechnung ausgeliefert. Diese beinhaltet die Kalkulation aus:
§5.1 (Aufnahme, Mastern und Erstellen der Daten-CD incl. MP3-Dateien)
§5.2.1 (Auflageabhängige Kosten für die CDs)
Fahrtkosten, wenn nicht im Landkreis Kassel
Diese Rechnung ist innerhalb von zehn Arbeitstagen zu begleichen.

§7 WIDRIGKEITEN
Ein Anspruch auf Aufnahmen können nicht gewährt werden bei:
   -Erkrankung von Rabatz
   -Technischem Ausfall der Aufnahmegeräte
Ansprüche gegen Rabatz können durch den Auftraggeber nicht geltend gemacht werden. Rabatz verzichtet im Gegenzug auf die vereinbarte Leistung aus §5.1.

§8 RECHTLICHES
Beide Parteien erklären, zu rechtsverbindlichen Vertragsabschlüssen berechtigt zu sein. Durch ihre Unterschrift erkennen beide Parteien diese Vereinbarung an. Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung juristisch anfechtbar oder unwirksam sein, so wird hiermit vereinbart, im Übrigen an der Gültigkeit dieser Vereinbarung festzuhalten. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Gültigkeit halber der Schriftform. Die Rechtsbeziehung dieses Vertrages unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.